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Voraussetzungen und Hinweise für die Reservation eines Behördenpraktikums
Der Bachelor (BLaw) muss erfolgreich abgeschlossen sein.
Das Praktikum sowie die Anwaltsprüfung sind im Kanton Luzern zu absolvieren.
Das Gerichts- / Behördenpraktikum darf nur einmalig absolviert werden und dauert drei Monate.
Bei Antritt des Praktikums muss der Master (MLaw) erfolgreich abgeschlossen und der Zulassungsentscheid des Kantonsgericht Luzern vorhanden sein.
Es muss entweder der Bachelor- oder Masterabschluss in deutscher Sprache abgeschlossen sein
oder
ein Nachweis über genügend Deutschkenntnisse (min. C1-Niveau) erbracht werden.
Spätestens einen Monat vor Praktikumsantritt muss das Gesuch um Zulassung zum Praktikum inklusive der erforderlichen Beilagen beim Kantonsgericht Luzern eingereicht werden.
Für die Zulassung zum Praktikum muss der Master (MLaw) erfolgreich abgeschlossen und das Diplom oder die Bestätigung der Universität über die erfüllten Voraussetzungen zum Master vorhanden sein.
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