Zuständigkeiten
Wer ist zuständig?
Im Strafrecht ist meist der „Tat- oder Unfallort“ für die Zuständigkeit der Untersuchung massgebend. Klicken Sie auf die Gemeinde, in welcher sich der Vorfall ereignet hat und Sie werden automatisch an die richtige Abteilung weitergeleitet. Die Staatsanwaltschaft 4 für Spezialdelikte und die Staatsanwaltschaft 5 für Wirtschaftsdelikte sind für den ganzen Kanton Luzern zuständig. Beide Abteilungen haben ihren Sitz in Kriens.
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter unter Tel. 041 228 58 42.