Ein Strafantrag ist dann zu stellen, wenn es sich bei der Straftat um ein sogenanntes Antragsdelikt handelt. Diese werden nur auf Antrag hin strafrechtlich verfolgt. Eine blosse Anzeige genügt in diesen Fällen nicht. Es handelt sich meist um Straftaten von „geringerer Bedeutung“.
Beispiele für Antragsdelikte:
- Tätlichkeiten
- Sachbeschädigung
- Hausfriedensbruch
- Ehrverletzungen
Im Gegensatz dazu werden Offizialdelikte von Amtes wegen verfolgt, d.h. die Strafverfolgungsbehörden müssen die Straftat verfolgen, sobald sie davon Kenntnis erhalten.
Beispiele für Offizialdelikte:
- Vorsätzliche Tötung
- Schwere Körperverletzung
- Brandstiftung