Elektronischer Rechtsverkehr

Portal für den elektronischen Rechtsverkehr

Der Austausch von Rechtsschriften zwischen Behörden und Verfahrensbeteiligten oder Rechtsvertretern wird als elektronischer Rechtsverkehr bezeichnet. Rechtsschriften sind zum Beispiel Einsprachen und Strafanzeigen.

Damit eine Eingabe an die Staatsanwaltschaft in elektronischer Form rechtswirksam ist, müssen folgende gesetzliche Anforderungen erfüllt sein:

  1. Anerkannte Zustellplattform (virtuelle Post)
    Der elektronische Schriftenwechsel mit der Staatsanwaltschaft Luzern erfolgt über die vom Bund anerkannte Plattform der Privasphere AG. Diese gewährleistet, dass übermittelte Nachrichten sicher sind und der Eingangszeitpunkt mit einem Beleg bestätigt wird. Über einen gewöhnlichen E-Mail-Kanal oder über unser Kontaktformular eingereichte Schreiben entfalten daher keinerlei Rechtswirkung und sind nicht fristwahrend.
    Mit unserem Portal für den elektronischen Rechtsverkehr können Sie jederzeit elektronische Eingaben an uns tätigen, auch wenn Sie nicht bei der Privasphere AG registriert sind.

  2. Anerkannte elektronische Signatur (virtuelle Unterschrift)
    Damit die Eingabe formell korrekt ist, muss das Schreiben mit einer vom Bund anerkannten elektronischen Signatur des Absenders versehen sein, um sich als Urheber der Eingabe ausweisen zu können. Dies setzt beim Absender den vorgängigen Erwerb einer solchen Signatur voraus.
    Liste der anerkannten elektronischen Signaturen

  3. Format und Dateigrösse
    Alle angehängten Dokumente müssen im PDF-Format eingereicht werden. Die maximale Grösse der Nachricht (inklusive angehängte Dokumente) beträgt 15 Megabytes (MB).

  4. Zustelladresse
    Elektronische Eingaben müssen über die Plattform der Privasphere AG oder über unser Portal für den elektronischen Rechtsverkehr übermittelt werden.


Grundlagen für den elektronischen Rechtsverkehr