17.02.2015 - 14'300 Franken Geldstrafe und 1'500 Franken Busse für Luzerner "Fussballchaot"

Medienmitteilung der Staatsanwaltschaft Luzern

Stadt Luzern

Die Staatsanwaltschaft Luzern hat einen 27-jährigen Fussballchaoten wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden, Landfriedensbruch und Wiederhandlung gegen das Vermummungsverbot zu einer Geldstrafe von 14'300 Franken verurteilt. Zudem hat er eine Busse von 1'500 Franken und amtliche Kosten von 1'210 Franken zu bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Am 16. August 2014 kam es in der Stadt Luzern nach dem Fussballmatch FC Luzern gegen den FC Zürich zu Ausschreitungen zwischen den beiden Fangruppierungen. Fünf Polizisten wurden dabei verletzt (siehe Medienmitteilung vom 18.8.2014). Zudem entstand an diesem Abend ein Sachschaden von über 30'000 Franken.

Die Staatsanwaltschaft Luzern hat die Untersuchung gegen den 27-jährigen Randalierer aus der Stadt Luzern abgeschlossen. Der Verurteilte hat sich vor dem Luzerner Fanlokal "Zone 5" im Pulk der Hooligans aufgehalten und diese zum Teil koordiniert.

Der Mann wurde vom zuständigen Staatsanwalt wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden, Landfriedensbruch und Wiederhandlung gegen das Vermummungsverbot zu einer Geldstrafe von 14'300 Franken verurteilt (davon 4'400 Franken unbedingt). Zudem muss er eine Busse von 1'500 Franken und amtliche Kosten von 1'210 Franken bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig. Der 27-jährige Verurteilte ist mehrfach einschlägig vorbestraft.

Die Luzerner Strafuntersuchungsbehörden führen aktuell noch drei Untersuchungen gegen mutmassliche Täter, welche an den Ausschreitungen vom 16.8.14 beteiligt waren. Weitere Abklärungen zur Identifikation der Randalierer laufen.

Kontakt

Simon Kopp
lic. phil.
Leiter Medienstelle
Staatsanwaltschaft
Kanton Luzern
041 248 80 52
simon.kopp (at) lu.ch
www.staatsanwaltschaft.lu.ch

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