Strafklagen
Die Strafklagen können bei Missachtung von gerichtlichen Verboten (amtlichen Verboten) ausgefüllt werden. Sie müssen unterzeichnet und per Post an die zuständige Staatsanwaltschaft eingereicht werden.
Die Strafklagen können nicht per Mail gesendet werden!
Gesuche
Jahresberichte / Statistiken
Richtlinien
Organigramm Staatsanwaltschaft Luzern
Diverses
Datenbearbeitungsverzeichnisse