28.05.2015 - Rayonverbote, Bussen und Geldstrafen bis zu 12'000 Franken für fünf Fussballrandalierer

Medienmitteilung der Staatsanwaltschaft

Luzern


Die Staatsanwaltschaft Luzern hat fünf Fussballrandalierer zu Geldstrafen und Bussen verurteilt. Zudem hat die Luzerner Polizei für alle Verurteilten Rayonverbote verfügt. Die Randalierer hatten sich im August 2014 nach einem Fussballspiel vom FC Luzern gegen den FC Zürich an Ausschreitungen beteiligt.

Am 16. August 2014 kam es in der Stadt Luzern nach dem Fussballspiel vom FC Luzern gegen den FC Zürich zu Ausschreitungen zwischen den beiden Fangruppierungen. Fünf Polizisten wurden dabei verletzt (siehe Medienmitteilung vom 18.8.2014). Zudem entstand an diesem Abend ein Sachschaden von über 30'000 Franken.

Die Staatsanwaltschaft Luzern hat die Untersuchung gegen fünf Männer abgeschlossen, welche sich an den Ausschreitungen beteiligt hatten. Sie sind 20, 21, 22, 37 und 38 Jahre alt und stammen aus der Schweiz (3), Portugal und Bosnien und Herzegowina. Die Männer wohnen in den Kantonen Luzern (1), Zürich (2) und Nidwalden (2).

Sie wurden von der Staatsanwaltschaft je nach Verhalten wegen Landfriedensbruch, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und des missbräuchlichen Verwendens von Pyrotechnik schuldig gesprochen. Sie wurden mit bedingten Geldstrafen zwischen 2'500.- bis 12'000.- Franken bestraft. Zudem müssen die Randalierer Bussen bis zu 3'000 Franken und die Untersuchungskosten bezahlen. Die Urteile sind rechtskräftig.

Zudem hat Ihnen die Luzerner Polizei entsprechende Rayonverbote ausgesprochen.

Kontakt

Simon Kopp
lic. phil.
Leiter Medienstelle
Staatsanwaltschaft
Kanton Luzern
041 248 80 52
simon.kopp (at) lu.ch
www.staatsanwaltschaft.lu.ch

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