14.07.2015 - Frauenkleider zerschnitten und Schmuck gestohlen - Täter angeklagt

Medienmitteilung der Staatsanwaltschaft

Kanton Luzern

Die Staatsanwaltschaft Luzern hat die Untersuchung gegen einen 44-jährigen Mann abgeschlossen. Der Mann wird beschuldigt, dass er im Kanton Luzern gegen 100 Einschleich- oder Einbruchdiebstähle verübt hat. Dabei hatte es der Beschuldigte unter anderem auf Frauenunterwäsche abgesehen, welche er am Tatort zerrissen oder zerschnitten hat. In zwei Fällen wurde er gegenüber den Opfern gewalttätig. Die Staatsanwaltschaft Luzern hat gegen ihn Anklage beim Kriminalgericht erhoben.

Damenunterwäsche - Schmuck und Schuhe standen im Zentrum des Diebstahls
Seit mehreren Jahren verübte ein unbekannter Täter in und um die Stadt Luzern gleichartige Einbruch- bzw. Einschleichdiebstähle. Der Mann war dabei darauf aus, intime Gegenstände von Frauen, wie Damenunterwäsche, Schuhe oder Schmuck zu entwenden oder am Tatort selber zu beschädigen. In einzelnen Fällen konnte die Polizei an den Tatorten auch die DNA vom Beschuldigten sichern. Die Luzerner Polizei ermittelte in rund 100 Fällen, in welchen der Täter immer gleich vorgegangen ist. Bei den Opfern handelte es sich um junge und sportliche Frauen zwischen 20 und 40 Jahren. Mehrere Opfer wurden mehrmals heimgesucht und auch anonym telefonisch belästigt. In zwei Fällen kam es zu einer direkten Konfrontation mit den Opfern. Der Beschuldigte wurde gegenüber den Frauen gewalttätig und ist danach geflüchtet. Mehrere Frauen wurden zum Teil stark traumatisiert und musste professionell betreut werden. Einzelne Opfer haben wegen der Vorfälle Wohnungswechsel vorgenommen.

Festnahme nach Einschleichdiebstahl bei Nachbarn
Ende März 2014 konnte der Beschuldigte an seinen Wohnort festgenommen werden. Dies, nachdem er in eine Nachbarswohnung eingedrungen ist und dort von einer Überwachungskamera gefilmt wurde. Der 44-jährige Schweizer ist zum Teil geständig. Der Beschuldigte war ein halbes Jahr in Untersuchungshaft und wurde psychiatrisch begutachtet. Der mutmassliche Täter wurde unter Auflagen aus der Untersuchungshaft entlassen. Er hat ein Kontaktverbot zu den Geschädigten und darf sich in bestimmten Gebieten nicht aufhalten. Zudem ist er verpflichtet, eine - während der Haft angeordnete - psychotherapeutische Behandlung weiterzuführen. Die Einhaltung der Auflagen wird kontrolliert. "Im Moment der Tat ist man auf 180, wie in Trance. (...) Es ist wie ein Kick." - gab der Beschuldigte unter anderem als Motiv zu Protokoll.

Der Beschuldigte wurde beim Kriminalgericht u.a. wegen gewerbsmässigem Diebstahl, mehrfacher Sachbeschädigung, mehrfachem Hausfriedensbruch, mehrfacher Nötigung und mehrfacher Drohung angeklagt.

Simon Kopp
Informationsbeauftragter
Staatsanwaltschaft Kanton Luzern

Kontakt

Simon Kopp
lic. phil.
Leiter Medienstelle
Staatsanwaltschaft
Kanton Luzern
041 248 80 52
simon.kopp (at) lu.ch
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