06.08.2015 - Vergewaltigungsfall: Die Polizei bittet die Bevölkerung um Mithilfe - Die Staatsanwaltschaft hat eine Belohnung bis 10'000 Franken ausgesetzt

(Luzern, 06. August 2015) Im Vergewaltigungsfall von Emmen konnte das Opfer noch nicht befragt werden. Die Ermittlungen ergaben weitere ungeklärte Punkte. Deshalb bittet die Luzerner Polizei die Bevölkerung erneut um Mithilfe, um die offenen Fragen klären zu können. Die Staatsanwaltschaft setzt für Hinweise die zur Ermittlung der Täterschaft führen eine Belohnung von bis zu 10'000 Franken aus.

Eine 26-jährige Frau war am Dienstagabend 21. Juli 2015 um ca. 22.20 Uhr mit dem Velo auf dem Heimweg. (Medienmitteilung vom 22. Juli 2015) Auf dem Dammweg vor der Reussbrücke wurde das Opfer vom Velo gerissen und vergewaltigt. Dabei wurde die junge Frau schwer verletzt.

Opfer konnte noch nicht befragt werden
Bis jetzt konnte mit dem Opfer aufgrund ihres Gesundheitszustandes noch immer keine detaillierte Einvernahme gemacht werden. Somit fehlen für die zielgerichtete Ermittlungsarbeit wichtige Informationen. Alternativ könnten die nachstehend aufgeführten Fragen an die Öffentlichkeit zur Ermittlung des Täters führen. Aus diesem Grunde bittet die Luzerner Polizei die Bevölkerung um Mithilfe.

Staatsanwaltschaft setzt für Hinweise eine Belohnung aus
Polizei und Staatsanwaltschaft arbeiten mit Hochdruck an der Klärung der schweren Straftat. Für Hinweise, die zur Ermittlung des Täters führen, setzt die Staatsanwaltschaft eine Belohnung bis zu 10'000 Franken aus.

Zeugenaufruf - Hotline
Für Hinweise hat die Luzerner Polizei eine Hotline eingerichtet. Personen welche Angaben zu den angefügten offenen Fragen machen können, werden gebeten dies umgehend zu melden.

Rufnummer Hotline 041 248 81 17 E-Mail fahndungshinweis@lu.ch

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