Strafverfahren bei der Jugendanwaltschaft

Jugendanwaltschaft

Die Jugendanwaltschaft des Kantons Luzern führt die Strafverfahren gegen Jugendliche im Alter von 10 bis 18 Jahren, die im Kanton Luzern wohnhaft sind. Sie ist für die Strafuntersuchung zuständig, fällt einzelrichterliche Urteile und vollzieht die angeordneten Strafen und Massnahmen.

Straftaten und ihre Folgen

Gemäss Jugendstrafgesetz (JStG) ist es unser Auftrag, den straffälligen Jugendlichen Schutz und Erziehung zu bieten. Zudem soll eine positive Entwicklung ihrer Persönlichkeit ermöglicht werden. Dieser Auftrag führt dazu, dass diese Massnahmen und/oder Strafen angeordnet werden, welche der gesunden Entwicklung der jugendlichen Täter am meisten dienen.

Bagatelldelikte werden möglichst unkompliziert und rasch mit einer angemessenen Disziplinarstrafe (Verweis, persönliche Leistung, Busse) geahndet.

Schwere oder häufige Straftaten dagegen sind oft Hilferufe. Die Jugendlichen machen so auf dramatische Weise auf sich und ihre Situation aufmerksam. Überforderung in der Schule oder am Arbeitsplatz, Spannungssituationen oder Vernachlässigungen im Elternhaus, Arbeitslosigkeit, Beziehungsschwierigkeiten stehen einer positiven Entwicklung im Wege. In diesen Fällen werden geeignete Massnahmen ergriffen.

Die Sozialarbeiterin oder der Sozialarbeiter der Jugendanwaltschaft suchen in enger Zusammenarbeit mit den Eltern und den Jugendlichen Auswege und neue Perspektiven. Wenn nötig werden dazu auch Schulen und weitere Fachstellen beigezogen.

Hat die oder der Jugendliche schuldhaft gehandelt, ist sie oder er zusätzlich zur unterstützenden Massnahme angemessen zu bestrafen. Drängen sich trotz schwerer Straftat keine unterstützenden Massnahmen auf, wird ausschliesslich mit einer Strafe auf das Fehlverhalten reagiert.

 

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